Begriffe aus der Finanzwelt einfach erklärt
Begriff | Definition |
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Fabriksparkasse |
den Begriff Fabriksparkasse finden sie in unserem Finanzlexikon unter der Definition von [Werksparkasse](http://www.beliehen.de/werksparkasse.html "Werksparkasse")
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Factoring |
übersetzt bedeutet es" Forderungszession " und bezeichnet eine Finanzdienstleistung. Zur Umsatzfinanzierung eines Unternehmens übernimmt ein sogenannter Factor ( Finanzdienstleister) die Forderungen des Unternehmens ( Factoringkunde) gegenüber dessen Abnehmer (Debitor) . Der Factor zahlt nun umgehend den Kaufpreis an den Factoringkunden. Dieser Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Höhe der Forderung abzüglich Zinsen und Gebühren für die Leistung des Factors. Ein Teil des so errechnenden Kaufpreises erhält der Factoringkunde sofort, der andere Teil wird zur späteren Abrechnung auf ein Sperrkonto eingezahlt. Skonti, Rabatte und Gutschriften können den später auszuzahlenden Betrag verringern.
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Factoring-Bank |
Bank deren Hauptgeschäft das Factoring ist. Sie erwirbt kurzfristige Forderungen eines Gäubigers. Neben den Forderungen übernimmt die Factoring-Bank auch das Delkredere.
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Fahrradversicherung | Man kann sein Fahrrad versichern lassen gegen:
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Fair Advice |
den Begriff Fair Advice finden sie in unserem Finanzlexikon unter der Definition von [Best Advice](http://www.beliehen.de/best-advice.html "Best-Advice")
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Fakturierung |
Fakturierung bedeutet Forderungen oder Rechnungen in die gesetzlich vorgeschriebenen Form bringen. Alle Angaben zu Warenlieferungen oder Dienstleistungen sind aufzuführen. Zudem muß die Rechnung Angaben über die geforderte Geldsumme enthalten, die Steuernummer und die Bankverbindung des Rechnungstellers. Auch der Zahlungstermin muß aufgeführt sein.
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Fälligkeit |
Der Begriff bezeichnet den Zeitpunkt an dem ein Gläubiger einen Anspruch geltend machen kann. Kann der Schuldner nicht zahlen und gerät in Verzug hat der Gäubiger die Möglichkeit Verzugszinsen geltend zu machen.
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Fälligkeits-Factoring |
Beim Fälligkeits-Factoring übernimmt der Factor die Forderung zum Fälligkeitstermin. Er leistet keinen Vorschuß auf den Kaufpreis. Bei Fälligkeit übernimmt er die Abwicklung und das Delcredere. Durch die entfallenden Vorfinanzierungskosten ist das Fälligkeits-Factoring wesentlich günstiger für den Käufer. Das Fälligkeits-Factoring ist eine Factoring-Teillösung
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Fälligkeitsdatum |
den Begriff Fälligkeitsdatum finden sie in unserem Finanzlexikon unter der Definition von [Fälligkeit](http://www.beliehen.de/falligkeit.html "Fälligkeit")
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Fälligkeitsmitteilung |
Fälligkeitsmitteilungen werden bei Immobilienkäufen- und Verkäufen erstellt. Sobald der beauftragte Notar überprüft hat ob alle vereinbarten Voraussetzungen ( z.B. Lastenfreistellung der Immobilie) erfüllt wurden sendet er dem Käufer die Fälligkeitsmitteilung mit der Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises.
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Fallpauschale |
Begriff aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich dabei um einen Vergütungssatz für bestimmte Krankenhausleistungen.
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Fallpauschalen Verordnung |
Gesetz über die Einführung des Fallpauschalesystems für Krankenhäuser. Alle Behandlungsfälle werden pauschal abgerechnet egal wie lange der Patient im Krankenhaus verweilt.
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Fallpauschalengesetz |
Gesetz zur Einführung der Fallpauschalen in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Fallpauschalensystem |
Von den gesetzlichen Krankenkassen und der Gesundheitsministerium vereinbartes System über die Vergütung für die Krankenhäuser. Die Vergütung erfolgt nicht mehr nach der Verweildauer im Krankenhaus sondern nach der Art der Erkrankung.
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Fallschirm-Zertifikat |
den Begriff Fallschirm-Zertifikat finden sie in unserem Finanzlexikon unter der Definition von [Airbag-Zertifikat](http://www.beliehen.de/airbag-zertifikat.html "Airbag-Zertifikat")
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